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Qualifikationsvertrag für Asylsuchende

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern dürfen Asylsuchende in Liechtenstein ab dem ersten Tag nach Einreichen des Asylantrages arbeiten. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit bedarf der Zustimmung des Ausländer- und Passamtes. 

 

Der Qualifikationsvertrag für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige soll dazu dienen, informell erworbene Kompetenzen festzustellen und zu fördern mit dem Ziel, die Personen mittelfristig an die Erfordernisse des regulären Arbeitsmarkts heranzuführen. 

 

Die Asylsuchenden sammeln in mehreren Praktikumsstufen Berufserfahrungen, um den Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden. Der Qualifikationsvertrag beinhaltet drei Stufen à vier Monate mit einem Mindesteinstiegslohn und zwei weiteren abgestuften Mindestlöhnen, die den regulären Mindestlohn für Hilfsarbeiter / Ungelernte gemäss Lohn- und Protokollvereinbarung unterschreiten. Aller vier Monate wird in einem Zielvereinbarungsgespräch eruiert, ob die nächste Stufe erreicht ist.

 

Nach positivem Abschluss der letzten Stufe gilt der Qualifikationsvertrag als erfüllt. Der/die Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene bzw. Schutzbedürftige bekommt von der Flüchtlingshilfe ein Zertifikat. Fortan gelten die Bestimmungen und Mindestlöhne für Hilfsarbeiter / Ungelernte gemäss Lohn- und Protokollvereinbarung. 

 

Hier finden Sie den Quali­fi­k­ati­ons­ver­trag für Asyl­su­chende und den Leit­faden für die Ziel­ver­ein­ba­rungsgespräche.

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Liech­ten­stei­ni­scher
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FL-9495 Triesen
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