Häufige Fragen
Quicklinks
- Kündigung
- Familie / Eltern-, Mutterschafts-, Vaterschaftszeit
- Ferien / Feiertage
Kündigung
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Welche Kündigungsfrist habe ich?
Schauen Sie, was in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten ist. Wenn nichts vereinbart ist, gelten die Kündigungsfristen im GAV oder im Gesetz. Die gesetzlichen Kündigungsfristen:
1. Dienstjahr: 1 Monat
2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate
ab 10. Dienstjahr: 3 Monate -
Ich bin krank. Kann der Arbeitgeber kündigen?
Es gibt Sperrfristen, in denen der Arbeitgeber nicht kündigen darf. Wenn sie vorbei sind, ist eine Kündigung möglich. Die Sperrfrist ist abhängig von den Dienstjahren.
1. Dienstjahr: 30 Tage
2. bis 5. Dienstjahr: 90 Tage
ab 6. Dienstjahr: 180 Tage -
Ich bin krank. Darf ich kündigen?
Ja, Sie dürfen kündigen. Eine Kündigung ist jedoch nur empfehlenswert, wenn Sie sich vorher mit dem LANV beraten haben. Rufen Sie uns an.
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Ich habe gekündigt. Nun bin ich krank. Verlängert sich die Kündigungsfrist?
Nein. Wenn Sie gekündigt haben und Sie krank werden, verlängert sich die Kündigungsfrist nicht.
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Der Arbeitgeber hat gekündigt. Nun bin ich krank. Verlängert sich die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist verlängert sich möglicherweise. Als LANV-Mitglied überprüfen wir gerne kostenlos, ob dies in Ihrem Fall zutrifft.
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Welche Kündigungsfrist ist in der Probezeit einzuhalten?
Falls vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, gilt während der Probezeit für beide Seiten eine Kündigungsfrist von sieben Tagen.
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Wie kündige ich fristgerecht?
Ihr eingeschriebenes Kündigungsschreiben muss spätestens Ende Monat beim Arbeitgeber ankommen. Massgebend ist nicht der Poststempel, sondern der Empfang des Kündigungsschreibens.
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Muss mir der Arbeitgeber für die Stellensuche frei geben?
Die Stellensuche findet in Ihrer Freizeit statt. Der Arbeitgeber muss Ihnen jedoch die Zeit (ca. 1/2 Tag por Woche) zur Stellensuche gewähren.
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Bekomme ich eine Abgangsentschädigung?
In Liechtenstein ist eine Abgangsentschädigung nicht üblich.
Schauen Sie ob im Betriebsreglement etwas erwähnt ist. -
Ich habe gekündigt. Der Arbeitgeber droht, mir ein schlechtes Arbeitszeugnis auszustellen. Darf er das?
Das Arbeitszeugnis muss über die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses Auskunft geben. Wenn der Arbeitgeber bisher mit Ihrer Arbeitsleistung zufrieden war, darf er kein schlechtes Arbeitszeugnis schreiben. Eine Kündigung oder ein Streit sind keine Gründe für ein schlechtes Arbeitszeugnis.
Familie / Eltern-, Mutterschafts-, Vaterschaftszeit
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Wie funktioniert die Elternzeit ab 1. Januar 2026?
Arbeitnehmende haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen bei einem Arbeitgeber in Liechtenstein beschäftigt sind.
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Bezugszeitraum:
Für leibliche Eltern: ab Geburt bis zum 3. Geburtstag des Kindes
Für Wahl- und Pflegeeltern: ab Geburt bis zum 5. Geburtstag des Kindes
Bei Mehrlingsgeburten besteht nur ein einmaliger Anspruch. -
Dauer & Aufteilung:
Jedem Elternteil stehen vier Monate Elternzeit zu, dieser ist nicht übertragbar. Zwei dieser Monate sind vergütet, zwei unbezahlt. Die Elternzeit kann am Stück oder flexibel – z. B. in Teilzeit, tages- oder stundenweise – bezogen werden. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers zur gewählten Form. -
Vergütung:
Das Elterngeld beträgt 100 % des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Monatslohns der letzten 12 Monate vor der Geburt, maximal jedoch CHF 4'900 pro Monat (entspricht der doppelten monatlichen AHV-Maximalrente). Die Berechnung pro Tag und Stunde erfolgt nach einer einheitlichen Formel der Familienausgleichskasse (FAK). -
Weitere Hinweise:
Das Elterngeld wird direkt an die Eltern ausbezahlt, nicht an den Arbeitgeber.
Besteht ein gleichartiger Anspruch auf Leistungen in einem anderen Staat, entfällt der Anspruch in Liechtenstein.
Bereits bezogene unbezahlte Elternzeit wird zuerst vom unbezahlten, dann vom bezahlten Anspruch abgezogen.
Auf das Elterngeld werden keine Beiträge an die AHV, IV, FAK und ALV erhoben erhoben; der Versicherungsschutz bleinbt jedoch bestehen. -
Rückwirkende Inanspruchnahme:
Für leibliche Kinder mit Geburtsjahr 2023 und für Wahl- oder Pflegekinder mit Geburtsjahr 2021 oder später kann Elternzeit bis Ende 2026 bezogen werden.
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Wie viele Wochen beträgt die Mutterschaftszeit?
Die Mutterschaftszeit beträgt 20 Wochen, wovon mindestens 16 Wochen nach der Geburt des Kindes liegen müssen. Wird das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt für mindestens zwei Wochen hospitalisiert, verlängert sich die Mutterschaftszeit um die Dauer des Spitalaufenthalts – maximal um 8 Wochten.
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Habe ich während der Mutterschaftszeit Anspruch auf Lohn?
Sie haben während der Mutterschaftszeit Anspruch auf 80 Prozent des bisher bezogenen AHV-pflichtigen Lohnes, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
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Kann mir der Arbeitgeber während der Schwangerschaft kündigen?
Nein, der Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen. Der Kündigungsschutz besteht während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt.
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Was ist die Vaterschaftszeit?
Die Vaterschaftszeit umfasst zwei zusammenhängende Wochen und kann innerhalb der ersten acht Monate nach der Geburt eines Kindes bezogen werden. Während dieser Zeit erhalten Väter eine Entschädigung in Höhe von 80 Prozent des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens.
Die Vaterschaftszeit muss am Stück genommen werden. Eine flexible Aufteilung oder tageweiser Bezug ist nicht möglich. Der Bezug sollte möglichst frühzeitig mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.
Es gelten besondere Regelungen bei Todesfällen: Stirbt die Mutter während der Mutterschaftszeit, verlängert sich die Vaterschaftszeit des Vaters auf bis zu 140 Tage. Stirbt der Vater, hat die Mutter zusätzlich zur Mutterschaftszeit Anspruch auf die zweiwöchige Vaterschaftszeit.
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Was ist eine Freistellung aufgrund höherer Gewalt ?
Bei Krankheit oder Unfall des Kindes, eines Elternteils, Ehe- oder eingetragenen Partners besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung von bis zu drei Arbeitstagen pro Ereignis, sofern eine sofortige persönliche Betreuung notwendig ist und nicht anderweitig organisiert werden kann (ärztliches Zeugnis erforderlich)
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Mein Kind ist krank: Kann ich daheim bleiben?
Es besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung von bis zu drei Arbeitstagen pro Ereignis, sofern eine sofortige persönliche Betreuung notwendig ist und nicht anderweitig organisiert werden kann (ärztliches Zeugnis erforderlich)
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Was ist der Urlaub für pflegende Angehörige
Wenn ein Kind, Elternteil, Ehepartner oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person auf Betreuung angewiesen ist (gesundheitlich bedingt), haben Arbeitnehmende Anspruch auf bis zu fünf unbezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Ferien / Feiertage
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Wie viel Ferienanspruch habe ich?
Arbeitnehmenden stehen pro Dienstjahr mindestens vier Wochen Ferien zu. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es fünf Wochen Ferien. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung haben Arbeitnehmende ab dem 50. Altersjahr keinen gesetzlichen Anspruch auf mehr Ferien. In den meisten Gesamtarbeitsverträgen sind jedoch mehr Ferientage ab 50 vorgesehen.
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Ich arbeite 80 Prozent. Wie viel Ferien habe ich?
Ebenfalls mindestens vier Wochen pro Jahr. Wenn Ihr Arbeitspensum von 80 Prozent auf vier Tage aufgeteilt ist, haben Sie vier Wochen à vier Tage Ferien.
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Habe ich ab 50. Altersjahr mehr Ferien?
Das Gesetz sieht ab 50. Altersjahr keinen höheren Ferienanspruch vor. Der LANV konnte jedoch erreichen, dass in den meisten GAV mehr Ferien ab 50. Altersjahr vorgeschrieben sind. Schauen Sie im GAV oder im Arbeitsvertrag nach.
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Habe ich bezahlte Ferien, wenn ich im Stundenlohn arbeite?
Wenn Sie im Stundenlohn bezahlt werden, erhalten Sie für jede Stunde einen Ferienzuschlag. Die Ferienentschädigung sollte in ihrem Vertrag und auf Ihrer Lohnabrechnung ersichtlich sein. Genauso wie die Feiertagsentschädigung von 4 Prozent.
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Ich bin im Stundenlohn angestellt. Wie hoch ist der Ferienzuschlag?
Sie bekommen pro Stunde einen Ferienzuschlag:
Bei 20 Tagen Ferien 8.33%
Bei 21 Tagen Ferien 8.79%
Bei 22 Tagen Ferien 9.24%
Bei 23 Tagen Ferien 9.67%
Bei 24 Tagen Ferien 10.17%
Bei 25 Tagen Ferien 10.64% -
Kann ich Feiertage, die auf freie Tage fallen, nachholen?
Wenn Feiertage auf Ihre freien Tage fallen, haben Sie kein Anrecht, die Feiertage nachzuholen. Dies gilt bei Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung.
Bei Feiertagen geht es nicht um die Gewährung zusätzlicher freier Tage. Es geht vielmehr darum, dass die Angestellten die Möglichkeit haben sollen, die Feiertage zu begehen – zum Beispiel für den Besuch der Messe. Da Sie ohnehin an diesen Tagen frei hatten, konnten Sie dies ungehindert tun. Fallen die Feiertage jedoch in die Ferien, werden sie nicht als Ferientage angerechnet. -
Wie viele Feiertage gibt es in Liechtenstein?
Es gibt 13 gesetzliche Feiertage: Neujahr, Heilige Drei Könige, Ostermontag, Tag der Arbeit, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt (Staatsfeiertag), Maria Geburt, Allerheiligen, Maria Empfängnis, Weihnachten, Stefanstag.
Durchschnittlich fallen 10,4 gesetzliche Feiertage auf einen Wochentag. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass bei Stundenlöhnern ein Feiertagszuschlag von 4 % entrichtet wird, statt 3 % für 8 Feiertage.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen gibt es kirchliche Feiertage. Dies sind: Maria Lichtmess, Hl. Josef sowie Karfreitag, Heilig Abend und Silvester.
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Darf der Arbeitgeber meine Ferien kürzen, wenn ich in den Ferien krank war oder wenn ich einen Unfall hatte?
Nein. Es gilt das gleiche Prinzip wie oben. Wenn Sie an einem Feiertag wie zum Beispiel an Ostern krank waren, können Sie den Ostermontag nicht nachholen. Wenn Sie hingegen in den Ferien krank werden, können Sie die Krankheitstage als Ferientage nachholen. Dies allerdings nur, wenn Sie einen Arzt aufsuchen und wenn Sie dem Arbeitgeber ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
Weiteres
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Wo finde ich Informationen zum Thema grenzüberschreitende Telearbeit (Homeoffice)?
Die Ausnahmevereinbarung für grenzüberschreitende Telearbeit (Homeoffice) finden Sie hier.
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Wo finde ich Informationen zum Thema Mobbing?
Informationen zum Thema Mobbing finden Sie auf unserer Website.
Lohn / Arbeitsvertrag
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Was gehört in einen Arbeitsvertrag?
- Name der Firme, Personalien des Arbeitnehmers
- Vertragsbeginn, Dauer des Vertrages
- Funktion, Aufgabenbereich, Arbeitsort
- Arbeitszeit
- Lohn (13. Monatslohn oder Gratifikation, Zuschläge, Spesen)
- Lohnabzüge (Sozialversicherungen)
- Ferienanspruch
- Feiertage, bezahlte Absenzen
- Probezeit
- Kündigungsfrist
- Ort, Datum, Unterschrift
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Gilt für mich ein Gesamtarbeitsvertrag?
Schauen Sie hier, ob es in Ihrer Branche ein GAV gibt.
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Habe ich Anspruch auf eine Gratifikation?
Sie haben Anspruch auf eine Gratifikation, wenn es im Einzelarbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag vereinbart ist oder wenn sie Ihnen bereits einige Male hintereinander ausbezahlt wurde (betriebliche Übung, im Volksmund "Gewohnheitsrecht"). Die Gratifikation ist eine Sondervergütung. Sie wird in der Regel vom Geschäftsgang oder vom Einsatz der begünstigten Person abhängig gemacht.
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Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht bezahlt?
Suchen Sie zuerst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und fragen Sie nach dem Grund für die fehlende Lohnzahlung. Sollte trotz des Gesprächs der Lohn auf sich warten lassen, schreiben Sie einen eingeschriebenen Brief an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie ihm eine Frist von etwa 10 Tagen zur Auszahlung des noch offenen Lohnes setzen. Bleiben Ihre Bemühungen erfolglos, sind wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Lohnansprüche behilflich.
