Was ist ein GAV?
Ein Gesamtarbeitsvertag (GAV) garantiert gute Arbeitsbedingungen. Er schützt die Arbeitnehmenden vor Willkür und stärkt ihre Rechte und ihre Position. Im GAV sind unter anderem der 13. Monatslohn, Ferien, Feiertage, Lohn, Arbeitszeiten, Versicherung und Vorsorge festgelegt.
Der GAV wird von den Sozialpartnern ausgehandelt. Auf Arbeitnehmerseite ist dies der LANV, auf Arbeitgeberseite sind dies die Wirtschaftskammer (WKL), die Industrie- und Handelskammer (LIHK) sowie die BOS PS Anstalt.
Ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag gilt für die gesamte jeweilige Branche. Nicht allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge gelten für die Unternehmen, welche unterzeichnet haben.
Die Zentrale Paritätische Kommisssion (ZPK) kontrolliert, ob die Vorgaben der allgemeinverbindlich erklärten GAV eingehalten werden. Es werden die Arbeitsbedingungen vor Ort, die Arbeitszeiten und die Mindestlöhne überprüft.
Vorteile eines GAV
Der GAV gibt Minimalstandards vor. Alle, die dem GAV unterstehen, müssen sich daran halten. Dies führt zu Fairness, Stabilität und gleich langen Spiessen im Wettbewerb. Viele Regelungen im GAV sind besser als das Gesetz. Beispiele: 13. Monatslohn, kürzere Arbeitszeiten, mehr Ferien ab 50. Altersjahr, zusätzliche bezahlte Feiertage oder bezahlte Absenzen.
Inhalt eines GAV
- Geltungsbereich, Anwendbarkeit
- Schutz der Persönlichkeit, Chancengleichheit
- Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Berufliche Weiterbildung
- Vereinbarkeit von Familie und Erwerb
- Arbeitsfrieden, Konfliktbewältigung
- Mitwirkung der Arbeitnehmenden und der Arbeitnehmervertretungen
- Inhalt des Arbeitsvertrages
- Kündigungsfristen, Kündigungsschutz
- Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
- Lohn, 13. Monatslohn, Spesen
- Erwerbsausfall bei Krankheit und Unfall
- Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
- Arbeitszeit, Überstunden, Minusstunden, Überzeit
- Sonntagsarbeit
- Ruhezeit, Pausen
- Ferienanspruch
- Feiertage
- Arbeitsfreie Tage
- Elternurlaub
- Durchsetzung des GAV
- Vollzugskosten
- Inkrafttreten und Dauer des GAV
- Mindestlohnvereinbarung mit Lohnerhöhungen