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Was ist ein GAV?

Ein Gesamt­ar­beits­vertag (GAV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden (Sozialpartnern) und garan­tiert gute Arbeits­be­din­gungen. Er schützt die Arbeit­neh­menden vor Willkür und stärkt ihre Rechte und ihre Posi­tion. Im GAV sind unter anderem der 13. Monats­lohn, Ferien, Feier­tage, Lohn, Arbeits­zeiten und Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit fest­ge­legt.

Sozi­al­part­ner auf Arbeit­neh­mer­seite ist der LANV, auf Arbeit­ge­ber­seite sind dies die Wirt­schafts­kammer (WKL), die Indus­trie- und Handels­kammer (LIHK) sowie LIEmobil.


Ein allge­mein­ver­bind­lich erklärter GAV gilt für alle Arbeitnehmende in der Branche. Nicht allge­mein­ver­bind­liche GAV gelten nur für die Mitgliedsunter­nehmen der Arbeitgeberverbände bzw. deren Arbeitnehmenden.


Die Zentrale Pari­tä­ti­sche Kommiss­sion (ZPK) kontrol­liert, ob die Vorgaben der allge­mein­ver­bind­lich erklärten GAV einge­halten werden. Es werden die Arbeits­be­din­gungen vor Ort, die Arbeits­zeiten und die Mindest­löhne über­prüft.

 

Vorteile eines GAV

Der GAV gibt Mini­mal­stan­dards vor. Alle, die dem GAV unter­stehen, müssen sich daranhalten. Dies führt zu Fair­ness, Stabi­lität und gleich langen Spiessen im Wett­be­werb. Viele Rege­lungen im GAV sind besser als das Gesetz. Beispiele: 13. Monats­lohn, kürzere Arbeits­zeiten, mehr Ferien ab 50. Alters­jahr, zusätz­liche bezahlte Feier­tage oder bezahlte Absenzen.

 

 

 

Gute GAV erreichen wir nur, wenn sich die Arbeitnehmenden der Gewerkschaft anschliessen. Falls Sie noch nicht Mitglied beim LANV - der einzigen Gewerkschaft Liechtensteins sind - werden Sie es jetzt!

 

 

Inhalt eines GAV

  • Mindestlöhne und Lohnerhöhungen
  • Arbeits­zeit, Über­stunden, Minus­stunden, Über­zeit, Sonntags- und Nachtarbeit
  • Feri­en­an­spruch, Feier­tage, arbeitsfreie Tage
  • Schutz der Persön­lich­keit, Chan­cen­gleich­heit
  • Sicher­heit und Gesund­heits­schutz
  • Beruf­liche Weiter­bil­dung
  • Verein­bar­keit von Beruf, Familie und Freizeit
  • Arbeits­frieden, Konflikt­be­wäl­ti­gung
  • Mitwir­kung der Arbeit­neh­menden und der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tungen
  • Inhalt des Arbeits­ver­trages
  • Kündi­gungs­fristen, Kündi­gungs­schutz
  • Pflichten des Arbeit­neh­mers und des Arbeit­ge­bers
  • Lohn, 13. Monats­lohn, Spesen
  • Lohnfortzahlung bei Krank­heit und Unfall
  • Beruf­liche Vorsorge (Pensi­ons­kasse)

LANV
Liech­ten­stei­ni­scher
Arbeit­neh­me­rIn­nen­ver­band
Dorf­strasse 24
FL-9495 Triesen
+423 399 38 38
info(at)lanv.li

Öffnungs­zeiten

Mo 10 – 12 Uhr
Mi 10 – 12 Uhr
Fr 10 – 12 Uhr

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