Was ist ein GAV?
Ein Gesamtarbeitsvertag (GAV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden (Sozialpartnern) und garantiert gute Arbeitsbedingungen. Er schützt die Arbeitnehmenden vor Willkür und stärkt ihre Rechte und ihre Position. Im GAV sind unter anderem der 13. Monatslohn, Ferien, Feiertage, Lohn, Arbeitszeiten und Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit festgelegt.
Sozialpartner auf Arbeitnehmerseite ist der LANV, auf Arbeitgeberseite sind dies die Wirtschaftskammer (WKL), die Industrie- und Handelskammer (LIHK) sowie LIEmobil.
Ein allgemeinverbindlich erklärter GAV gilt für alle Arbeitnehmende in der Branche. Nicht allgemeinverbindliche GAV gelten nur für die Mitgliedsunternehmen der Arbeitgeberverbände bzw. deren Arbeitnehmenden.
Die Zentrale Paritätische Kommisssion (ZPK) kontrolliert, ob die Vorgaben der allgemeinverbindlich erklärten GAV eingehalten werden. Es werden die Arbeitsbedingungen vor Ort, die Arbeitszeiten und die Mindestlöhne überprüft.
Vorteile eines GAV
Der GAV gibt Minimalstandards vor. Alle, die dem GAV unterstehen, müssen sich daranhalten. Dies führt zu Fairness, Stabilität und gleich langen Spiessen im Wettbewerb. Viele Regelungen im GAV sind besser als das Gesetz. Beispiele: 13. Monatslohn, kürzere Arbeitszeiten, mehr Ferien ab 50. Altersjahr, zusätzliche bezahlte Feiertage oder bezahlte Absenzen.
Gute GAV erreichen wir nur, wenn sich die Arbeitnehmenden der Gewerkschaft anschliessen. Falls Sie noch nicht Mitglied beim LANV - der einzigen Gewerkschaft Liechtensteins sind - werden Sie es jetzt!
Inhalt eines GAV
- Mindestlöhne und Lohnerhöhungen
- Arbeitszeit, Überstunden, Minusstunden, Überzeit, Sonntags- und Nachtarbeit
- Ferienanspruch, Feiertage, arbeitsfreie Tage
- Schutz der Persönlichkeit, Chancengleichheit
- Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Berufliche Weiterbildung
- Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit
- Arbeitsfrieden, Konfliktbewältigung
- Mitwirkung der Arbeitnehmenden und der Arbeitnehmervertretungen
- Inhalt des Arbeitsvertrages
- Kündigungsfristen, Kündigungsschutz
- Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
- Lohn, 13. Monatslohn, Spesen
- Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall
- Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)