Mobbing
Mobbing ist ein ernstzunehmendes Problem, dass sehr viel Leid und auch horrende Betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten verursacht. Prof. Heinz Leymann definierte Mobbing als einen zermürbenden Handlungsablauf, der erst durch seine ständige Wiederholung zu Mobbing wird. Er hat mit seinem Buch "Mobbing: Psychoterror am Arbeitsplatz und wie man sich dagegen wehren kann" 1993 den Grundstock für die Mobbingforschung im deutschsprachigen Raum gelegt. Leymann hat 45 Mobbinghandlungen definiert und diese in fünf Kategorien unterteilt.
Hier sehen Sie die Checkliste 45 Mobbinghandlungen nach Prof. Heinz Leymann.
Definition
Mobbing ist eine vorsätzliche, systematische und zielgerichtete Handlungs- und Verhaltensweise von einer oder mehreren Personen (Gruppe) gegen eine bestimmte Person. Ziel ist es, dieser bestimmten Person zu schaden. In der Regel passiert dies erst psychisch und in der Folge auch körperlich. Mobbing passiert nicht von heute auf morgen, sondern ist ein langfristiger Prozess, oftmals mit ansteigendem Aggressionspotential. Das Opfer soll somit vom Arbeitsplatz verdrängt, oder gefügig gemacht werden. Je nach Form der Attacken unterscheidet man heute zwischen unterschiedlichen Formen von Mobbing wie Bossing, Staffing, Bullying und Cybermobbing.
Im Unterschied zu anderen Konfliktsituationen zielt Mobbing auf Ausgrenzung. Die Betroffenen werden gezielt attackiert, um sie zu disziplinieren oder vom Arbeitsplatz zu verdrängen. Mobbing ist für die Opfer mit viel Leid verbunden und kann krank machen.
Typische Mobbinghandlungen sind
- Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen (z.B. ständiges Unterbrechen oder ständige Kritik
- Angriffe auf soziale Beziehungen (z.B. wie Luft behandeln)
- Angriffe auf das soziale Ansehen (z.B. Gerüchte verbreiten, hinter dem Rücken schlecht reden)
- Angriffe auf die Qualität der Arbeit oder beruflichen Perspektiven (z.B. sinnlose oder gar keine Arbeiten zuteilen)
- Angriffe auf die Gesundheit (z.B. psychischer Druck, Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten)
Mobbingphasen
Phase 1: Konflikte, einzelne Vorfälle
Oft steht am Anfang eines Mobbingprozesses ein Konflikt, der nicht ausgetragen oder nicht konstruktiv gelöst wird. Daraus erwachsen erste Abneigungen, Schuldzuweisungen und vereinzelt persönliche Angriffe gegen eine oder mehrere Personen.
Es kann aber auch sein, dass das Opfer nicht in einen Konflikt verwickelt ist, sondern eher zufällig in eine Situation gerät, in der es von der oder den mobbenden Person/-en zum Sündenbock gemacht wird – zum Beispiel für Missstände im Betrieb, Leistungsdruck oder Unzufriedenheit mit der Arbeit.
Phase 2: Systematischer Psychoterror
Die betroffene Person wird immer häufiger Zielscheibe systematischer Schikanen. Sie wird als Störenfried betrachtet, zunehmend ausgegrenzt und isoliert. Oft entsteht aus einer Auseinandersetzung mit anfänglich wenig Beteiligten eine Situation, in der immer mehr Personen mitwirken. Das Selbstwertgefühl des Mobbingopfers sinkt, es wird immer verunsicherter, macht Fehler, welche wiederum die weitere Ausgrenzung rechtfertigen.
Phase 3: Der Fall wird offiziell, die Betriebs- bzw. Personalleitung greift ein
Im positiven Fall ergreift der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin Massnahmen, mit denen es gelingt, das Mobbing zu stoppen. Im negativen Fall eskaliert die Entwicklung. Die gemobbte Person ist derart verunsichert, dass die Arbeit erheblich leidet und der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin reagiert, indem er oder sie die betroffene Person abqualifiziert, abmahnt, versetzt oder ihr mit Kündigung droht.
Phase 4: Abstieg und Ausschluss aus der Arbeitswelt
Die Situation spitzt sich immer mehr zu. Das Mobbingopfer ist den beruflichen und sozialen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Eine erneute Versetzung, eine Herabstufung oder das Abschieben auf einen funktionslosen Arbeitsplatz kann die Folge sein. Am Ende des „erfolgreichen“ Mobbings steht der Ausschluss durch langfristige Krankheit, Frühpensionierung, Arbeitgeberkündigung oder Selbstkündigung.
Gesetzliche Grundlagen
- Sie können versuchen, direkt gegen die mobbende Person vorzugehen
- Sie können Ihren Arbeitgeber belangen, wenn er oder sie selbst mobbt oder es unterlässt, Sie vor Mobbing durch Arbeitskolleg:innen oder Vorgesetzte zu schützen. Das Vorgehen gegen Arbeitgeber ist meist einfacher und erfoglsversprechender, zumal Sie über das Arbeitsverhältnis in einer vertraglichen Beziehung stehen.
- Gemäss Arbeitsvertragsrecht §1173a Art. 27 ABGB und gemäss Arbeitsgesetz Art. 6 ArG hat der Arbeitgeber die Pflicht, die Persönlichkeit seiner Angestellten am Arbeitsplatz zu achten und zu schützen und auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen.
Mobbingratgeber
Wer gemobbt wird, verliert den Boden unter den Füssen, wer mit Mobbing konfrontiert wird, ist oft verunsichert. Der Mobbingratgeber der infra, Informations- und Beratungsstelle für Frauen und des LANV, Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband bietet wertvolle Informationen und Hilfestellungen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen. Er beschreibt Ursachen und Auswirkungen von Mobbing, informiert über die gesetzlichen Grundlagen und orientiert über Beratungs-, Unterstützungs-, Präventions- und Interventionsmöglichkeiten.
Preis CHF 20.00 (plus Versandkosten)
Bestellung:
oder 399 38 38
Beratungsstellen
Für arbeitsrechtliche Fragen
Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband LANV
Dorfstrasse 24
9495 Triesen
00423 399 38 38
Für eine Mobbingberatung
Fachstelle Mobbing und Belästigung Zürich
Lavaterstrasse 45
8002 Zürich
Schweiz
0041 44 450 10 16