Arbeitsvertrag
Vor Stellenantritt muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Dies gibt Sicherheit und verhindert Missverständnisse. Die wichtigsten Punkte sind:
- Name der Firme, Personalien des Arbeitnehmers
- Vertragsbeginn, Dauer des Vertrages
- Funktion, Aufgabenbereich, Arbeitsort
- Arbeitszeit
- Lohn (13. Monatslohn oder Gratifikation, Zuschläge, Spesen)
- Lohnabzüge (Sozialversicherungen)
- Ferienanspruch
- Feiertage, bezahlte Absenzen
- Probezeit
- Kündigungsfrist
- Ort, Datum, Unterschrift
Wird in Ihrem Arbeitsvertrag auf ein Betriebsreglement (Mitarbeiterhandbuch oder Ähnliches) verwiesen, so ist es Bestandteil des Arbeitsvertrages. Der Arbeitgeber sollte Ihnen das Reglement zusammen mit dem Arbeitsvertrag aushändigen oder Ihnen mitteilen, wo Sie es finden.
In vielen Branchen (Gewerbe, Industrie, öffentlicher Verkehr) existieren Gesamtarbeitsverträge (GAV). Ist der Arbeitgeber Mitglied in der Wirtschaftskammer Liechtenstein und/oder handelt es sich um einen allgemeinverbindlich erklärten GAV, ist er Teil Ihres Einzelarbeitsvertrages. Die darin enthaltenen Mindestbestimmungen dürfen nicht unterschritten werden.
Hier finden Sie unseren Muster-Arbeitsvertrag und eine Muster-Lohnabrechnung.