Aktuelles
16.07.2021
Qualifikationsvertrag für Asylsuchende
Die Arbeitsmarktintegration der Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen ist eine Herausforderung, aber gleichzeitig auch eine grosse Chance. Geflüchtete Personen stehen bei der Arbeitssuche vor besonderen Hürden: fehlende Sprachkenntnisse, fehlende Berufserfahrung, das Problem der Anerkennung ihrer Qualifikationen und Kompetenzen, kulturelle Unterschiede am Arbeitsplatz, etc.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern dürfen Asylsuchende in Liechtenstein ab dem ersten Tag nach Einreichen des Asylantrages arbeiten. Gemäss dem Liechtensteinischen Asylgesetz Art. 23 sollen Asylsuchende nach Möglichkeit selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Christoph Frommelt (Unternehmer), die Flüchtlingshilfe sowie der LANV haben gemeinsam einen Qualifikationsvertrag ausgearbeitet, um die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dabei mussten viele Abklärungen mit verschiedenen Ämtern, wie z. B. das Ausländer- und Passamt, aber auch mit den Sozialpartnern gemacht werden. Der Qualifikationsvertrag soll dazu dienen, informell erworbene Kompetenzen der Geflüchteten festzustellen und zu fördern mit dem Ziel, sie mittelfristig an die Erfordernisse des regulären Arbeitsmarkts heranzuführen. Die Asylsuchenden bzw. vorläufig aufgenommenen Personen sammeln in mehreren Praktikumsstufen Berufserfahrungen, um den Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden. Idealerweise bekommen sie nach erfolgreicher Absolvierung des Praktikums eine Festanstellung oder können eine Ausbildung in dem jeweiligen Betrieb anfangen. Der Qualifikationsvertrag beinhaltet drei Stufen à vier Monate mit abgestuften Mindestlöhnen, die den regulären Mindestlohn für Hilfsarbeiter / Ungelernte gemäss Lohn- und Protokollvereinbarung (L+P) der jeweiligen Gesamtarbeitsverträge unterschreiten. Alle vier Monate wird in einem Zielvereinbarungsgespräch eruiert, ob die nächste Stufe erreicht ist. Nach positivem Abschluss der letzten Stufe gilt der Qualifikationsvertrag als erfüllt. Der/die Asylsuchende bzw. vorläufig Aufgenommene bekommt von der Flüchtlingshilfe ein Zertifikat. Danach gelten die Bestimmungen und Mindestlöhne für Hilfsarbeiter / Ungelernte gemäss L+P. Es ist wichtig, dass geflüchtete Personen einer Tätigkeit nachgehen, um wirtschaftlich unabhängig zu sein und sich in die Gesellschaft zu integrieren.
Der Qualifikationsvertrag wurde vom Amt für Volkswirtschaft geprüft und als integrierter Bestandteil der Gesamtarbeitsverträge per 1. April 2021 allgemeinverbindlich erklärt.
Hier finden Sie den Mustervertrag für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene sowie den Leitfaden für die Zielvereinbarungen.
Bild@Dieter Schütz /pixelio.de