Arbeitsvertrag

Vor Stel­len­an­tritt muss ein schrift­li­cher Arbeits­ver­trag abge­schlossen werden. Dies gibt Sicher­heit und verhin­dert Miss­ver­ständ­nisse. Die wich­tigsten Punkte sind: 

 

  • Name der Firme, Perso­na­lien des Arbeit­neh­mers
  • Vertrags­be­ginn, Dauer des Vertrages
  • Funk­tion, Aufga­ben­be­reich, Arbeitsort
  • Arbeits­zeit
  • Lohn (13. Monats­lohn oder Grati­fi­ka­tion, Zuschläge, Spesen)
  • Lohn­ab­züge (Sozi­al­ver­si­che­rungen)
  • Feri­en­an­spruch
  • Feier­tage, bezahlte Absenzen
  • Probe­zeit
  • Kündi­gungs­frist
  • Ort, Datum, Unter­schrift

Wird in Ihrem Arbeits­ver­trag auf ein Betriebs­re­gle­ment (Mitar­bei­ter­hand­buch oder ähnli­ches) verwiesen, so ist es Bestand­teil des Arbeits­ver­trages. Der Arbeit­geber sollte Ihnen das Regle­ment zusammen mit dem Arbeits­ver­trag aushän­digen oder Ihnen mitteilen, wo Sie es finden.

In vielen Bran­chen (Gewerbe, Indus­trie, öffent­li­cher Verkehr) exis­tieren Gesamt­ar­beits­ver­träge (GAV). Ist der Arbeit­geber Mitglied in der Wirt­schafts­kammer Liech­ten­stein und/oder handelt es sich um einen allge­mein­ver­bind­lich erklärten GAV, ist er Teil Ihres Einzel­ar­beits­ver­trages. Die darin enthal­tenen Mindest­be­stim­mungen dürfen nicht unter­schritten werden.

Hier finden Sie unseren Muster-Arbeits­ver­trag.

 

Hier finden Sie den Quali­fi­k­ati­ons­ver­trag für Asyl­su­chende und hier finden Sie den Leit­faden für die Ziel­ver­ein­ba­rungen.