27.06.2018
Schattenberichte
Im Januar 2018 hat die Regierung den 5. Länderbericht zur Umsetzung der Frauenrechte (CEDAW, Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) in Liechtenstein verabschiedet und an die Vereinten Nationen geschickt. Damit gibt sie aus ihrer Warte Auskunft über die Situation von Mädchen und Frauen in Liechtenstein. Die Anhörung des Länderberichts findet am 5. Juli 2018 im Büro der Vereinten Nationen in Genf statt. Die Zivilgesellschaft war aufgefordert die Situation ergänzend darzustellen und einen sogenannten Schattenbericht zu verfassen.
Zwei Schattenberichte Es gibt zwei Schattenberichte, die von neun Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gemeinsam verfasst und eingereicht wurden. Da die UNO-Kommission für Frauenrechte den Berichtsumfang beschränkt, haben sich die neun Organisationen entschlossen, ihre Beiträge in zwei Berichte aufzuteilen, um ihre Sichtweisen durch mehr Fakten unterlegen zu können. Der eine Bericht enthält die Stellungnahmen des Vereins für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR), des Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und der Universität Liechtenstein. Er ergänzt damit den Schattenbericht der Dachorganisation Frauennetz Liechtenstein, der inhaltlich unabhängig verfasst und eingereicht wurde. Die Sektion Frauen des LANV hat zu den Themen Arbeit und soziale Sicherheit
wie folgt Stellung genommen. Kritische Feststellungen Beide Berichte stellen kritisch fest, dass es bei Gleichstellungsthemen leider seit einigen Jahren einen Stillstand gibt. Der Rückgang des Frauenanteils in der Politik und die darauffolgenden öffentlichen Diskussionen weisen auf wesentliche und vielfältige Defizite hin. So kann die Regierung auch im fünften Länderbericht nur wenige konkrete Massnahmen und Veranstaltungen aufführen, die zudem nicht neu sind und nur bedingt Empfehlungen aus dem letzten CEDAW-Bericht oder anderen Berichten aufnehmen. Die Organisationen kritisieren zudem, dass Massnahmen und Veranstaltungen oft nur einmalig stattfinden, keine Verankerung in einer übergeordneten Strategie haben und keine Überprüfung der Reichweite oder des Nutzens und Nachverfolgung stattfindet. Der Staat kommt weder seiner Vorreiterrolle nach, noch hat er ein staatliches oder behördliches Monitoring eingerichtet, welches die Umsetzung von Massnahmen einfordern bzw. die Wirksamkeit dieser Ziele überprüfen könnte. Ausserdem vermissen die Organisationen eine starke staatliche Stelle zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrags und Förderung von spezifischen Frauenanliegen sowie die Verbindlichkeit von Gleichstellungs-Massnahmen in der Landesverwaltung.
CEDAW Schattenbericht Dachorganisation Frauennetz
CEDAW Schattenbericht VMR deutsch
CEDAW-5-Länder-Bericht