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Aktuelles

06.07.2022

LHGV disqualifiziert sich selbst

Wie der LANV in den vergangenen Tagen berichtet hat, hat der Liechtensteinische Hotel- und Gastronomieverband (LHGV) den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nun schon zum dritten Mal auf der Zielgeraden platzen lassen. Doch wie der GAV tatsächlich scheitern konnte, kommt nun langsam ans Tageslicht und schlägt dem Fass den Boden aus.
Vor einigen Wochen informierte uns der LHGV-Präsident, dass die Jahresversammlung den GAV im Grundsatz angenommen habe. Zwei kleinere Punkte müssten noch nachbesprochen werden, wofür die Verhandlungsdelegation aber das Mandat bekommen habe.

 

Nach mehrfachem Nachfragen, wann wir die zwei Punkte behandeln, um den GAV noch im ersten Halbjahr unterschreiben zu können, bekam ich eine Einladung an die Vorstandssitzung. Dort wurde mir das Scheitern des GAV unterbreitet. Der Vorstand habe sich voll und ganz für den GAV eingesetzt, aber einige Mitglieder hätten bei Annahme mit Austritt gedroht, worauf keine Mehrheit mehr zustande gekommen sei. Stattdessen wolle man nun auf eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Mindeststandards setzen.

 

Unser mehrfaches Anfragen, wie der negative Entscheid nach dem anfänglichen Ja zustande kommen konnte, blieb unbeantwortet. Aufklärung fanden wir heute auf der Homepage des LHGV. Der Verbandsvorstand habe höchstpersönlich entschieden, «keinen GAV zu realisieren». Stattdessen würden «arbeitsrechtliche Richtlinien erlassen, welche ab Oktober selbstverpflichtend sein sollen (lhgv.li, News). Die «Arbeitsrecht & Richtlinien Selbstverpflichtung (ARS)» des LHGV ist nichts anderes als der GAV, zu dem der LHGV vielleicht 10 Prozent beigetragen hat. Lediglich der Titel wurde geändert, der Artikel mit dem GAV-Beitrag an den LANV und die Unterschriften des LANV-Präsidiums wurden entfernt. Sie gaben sich nicht einmal die Mühe, die Bezeichnung «Gesamtarbeitsvertrag» und den Vertragspartner LANV im Inhaltsverzeichnis und in den einzelnen Artikeln umzubenennen bzw. zu löschen.

 

Fazit der ganzen Übung: Der LANV hat sehr viel Zeit und Energie in die Erarbeitung eines GAV mit dem LHGV investiert. Der LHGV-Vorstand, dessen Präsident die Verhandlungsdelegation leitete, entschied sich nach dessen Annahme dann aber doch dagegen, um das gesamte Vertragswerk einzubehalten, umzubenennen und als «Selbstverpflichtung» zur Imagepflege der Gastronomiebranche zu verkaufen. Damit hat sich der LHGV als Verband und Sozialpartner disqualifiziert. Wir ersuchen das LHGV-Präsidium, den GAV umgehend aus der Homepage zu entfernen und behalten uns weitere Schritte vor.

 

Sigi Langenbahn

Präsident, LANV

 

Hier lesen Sie den Vaterland-Artikel

Hier lesen Sie den Volksblatt-Artikel

Hier lesen Sie die Selbstverpflichtung des LHGV, bei der es sich um den abgekupferten GAV handelt

 

 

 

 

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