Aktuelles
Gesetzesrevision der betrieblichen Personalvorsorge (BPVG)
| Bis 31.12.2017
| Ab 1.1.2018 |
Berechnungsgrundlage | ¾ der maximalen AHV-Rente | Minimale AHV-Rente |
Betrag |
CHF 20‘880 (Basis 2017) |
CHF 13‘920 |
2) Erhöhung des ordentlichen Pensionsalters Das ordentliche Rentenalter wird wie folgt erhöht:
| Bis und mit Jahrgang 1957
| Jahrgang 1958 und jünger |
Ordentliches Pensionsalter | Ende des Monats, in dem das 64. Altersjahr erreicht wird | Ende des Monats, in dem das 65. Altersjahr erreicht wird |
3) Versicherungsbeginn für die Sparbeiträge Der Versicherungsbeginn für die Sparbeiträge (Beiträge für die Altersleistungen) ist ab 01.01.2018 der 1. Januar des Jahres, in welchem das 20. Altersjahr erreicht wird. Das Gesetz sieht folgende Übergangsbestimmungen vor: • Für Arbeitnehmer mit den Jahrgängen 1994 bis 1996 ab dem 24. Altersjahr • Für Arbeitnehmer mit den Jahrgängen 1997 und 1998 ab dem 23. Altersjahr 4) Wegfall Freibeitrag Bis 31.12.2017 ist es gemäss BPVG möglich, vom pensionskassenpflichtigen Lohn einen Freibetrag abzuziehen, auf welchem somit keine Prämie entrichtet wird. Ab 1.1.2018 wird der Freibetrag für obligatorische Versicherungslösungen abgeschafft.
| Bis 31.12.2017
| Ab 1.1.2018 |
Freibetrag | CHF 13‘920 (Basis 2017) | CHF 0 (Wegfall Freibetrag) |
Vergleich Beiträge und Leistungen
Quelle: Dominique Marxer, Stiftung Sozialfonds