Aktuelles

GAV Gipser Maler
Dies sind die wichtigsten Änderungen:
| bis 31. Dez. 2015 (alt): | ab 1. August 2017 (neu): | zu finden: |
Kündigungsfrist Probezeit: | 7 Wochentage | 7 Wochentage auf Ende einer Arbeitswoche | Art. 14 GAV |
Feiertage Stundenlöhner: | Zuschlag 3 % | neu geregelt! siehe Art. 61 GAV | Art. 61 GAV |
Löhne Gerüstbauer: |
| Mindestlöhne wurden angehoben | Pt. 2 LPV |
Gratifikation: | 8 % | 8,3 % | Pt. 4 LPV |
Einstufung Mitarbeiter: |
| Muss in der Lohnabrechnung aufgeführt werden. | Art. 30 GAV |
Überstunden: |
| Neu geregelt | Art. 49 GAV |
Hinweis zur Lohnauszahlung (Art. 33 GAV): Der Lohn ist in Schweizer Franken und spätestens am 5. des folgenden Monats auszuzahlen. Dem Arbeitnehmer ist monatlich eine übersichtliche Lohnabrechnung auszuhändigen.
Bildquellenangabe: Rainer Sturm / Pixelio.de