Aktuelles
03.10.2019
Existenzminimum als Brutto-Lohn?
55 % aller Arbeitnehmenden in Liechtenstein profitieren von einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
Dies ist in etwa dieselbe Abdeckung wie in Deutschland. In sämtlichen GAV konnten wir Mindestlöhne verankern, die wir regelmässig neu verhandeln. Die Arbeitsbedingungen und somit auch die Mindestlöhne der restlichen 45 % Arbeitnehmenden im Land, liegen ausserhalb des Einflussbereichs des LANV. Obwohl der Gesetzgeber branchen- und berufsübliche Löhne vorschreibt, nutzen einige Arbeitgeber das Fehlen von Mindestlöhnen aus. Sie bezahlen Dumpinglöhne von CHF 2‘600.-- für ein 100%-Pensum mit 45 Std-Woche. Dies entspricht einem Existenzminimum.