Aktuelles
26.03.2021
Elternzeit stärkt ganzes System
Die EU-Richtlinie 2019/1158 sieht das Recht beider Elternteile auf einen je viermonatigen Elternurlaub vor, von dem zwei Monate nicht übertragbar sind und ausreichend vergütet werden. Zudem sieht sie einen zehntägigen Vaterschaftsurlaub rund um die Geburt eines Kindes vor, der gleich dem Mutterschaftsurlaub zu 80 Prozent des entgangenen Lohns entschädigt wird. Die Richtlinie ist bis spätestens August 2022 in nationales Recht umzusetzen.
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