Aktuelles
08.04.2020
Eltern fallen durchs Netz
Jene Menschen, die im Zuge der Schliessung von Schulen und Kitas keine Betreuungsmöglichkeit fanden und ihrer Arbeit nun notgedrungen nicht oder nur teilweise nachgehen können, fallen bei den bislang beschlossenen Massnahmen durchs Netz. Dabei hätten sie ebenso Anspruch auf Lohnfortzahlung. Und zwar weit mehr als die von den Arbeitgebern in solchen Fällen meist empfohlenen drei Tage.