Aktuelles

18.02.2017
Beschiss bei Taggeldern
Ärgerlich Der LANV verweist in seiner Publikation auf die zunehmende Praxis gewisser Firmen, den Lohn im Krankheitsfall in
den ersten zwei Tagen einzubehalten – auch der Arbeitgeberbeitrag an der Krankenversicherung werde nicht immer beglichen.
den ersten zwei Tagen einzubehalten – auch der Arbeitgeberbeitrag an der Krankenversicherung werde nicht immer beglichen.