Aktuelles

15.05.2019
Arbeitszeiterfassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Sinne der Gewerkschaften, dass alle Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen müssen. Da dieser Entscheid Einfluss auf die Liechtensteinische Gesetzgebung haben muss, wird der LANV entsprechende Massnahmen prüfen.