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                            15.05.2019
                        
                        Arbeitszeiterfassung
                                Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Sinne der Gewerkschaften, dass alle Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen müssen. Da dieser Entscheid Einfluss auf die Liechtensteinische Gesetzgebung haben muss, wird der LANV entsprechende Massnahmen prüfen.                            
                                                                            
                        
                        
                      