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Aktuelles

02.05.2017

1.Mai-Rede Sigi Langenbahn

Sigi Langenbahn fordert an seiner Mai-Rede "anständige Mindestlöhne für ALLE!" Das Ausländer- und Passamt (APA) stellt Grenzgängerbewilligungen aus und prüft dabei die Löhne der Arbeitsverträge. Wo ein AVE GAV besteht, darf der entsprechende Mindestlohn nicht unterschritten werden. Wo kein AVE GAV existiert, verwendet das APA ein vom Amt für soziale Dienste errechnetes Existenzminimum von CHF 2‘600.- brutto. Dies nutzt der Hotel- und Gastronomieverband (LHGV). Denn er empfiehlt folgende Löhne:

Existenzminimum: 2600.-

Ungelernte: 3000.-

Gelernte: 3250.- 

und das ohne 13. Monatslohn und trotz einem Mindestlohn von CHF 3250.- x 13 für Ungelernte in unserem GAV mit der Sektion Gastronomie der Wirtschaftskammer (WKL).

 

Hier gelangen Sie zur kompletten Rede.

 

Bild: Max Beck

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