Aktuelles
15.09.2016
Stellungnahme Initiative «Familie und Beruf»
Kita-Finanzierung kann nur der Anfang sein
Die Initiative der Wirtschaftskammer beinhaltet zwei Vorhaben. Einerseits sollen die Taggelder des Mutterschaftsurlaubs nicht mehr über die Krankenversicherungen, sondern aus dem Topf der Familienausgleichskasse (FAK) entrichtet werden. Damit sollen familienfreundliche Unternehmen bei Schwangerschaften in der Belegschaft nicht mehr unverhältnismässig belastet werden, denn die Prämien erhöhen sich bei Mutterschaftsurlaub gleich wie bei krankheitsbedingten Ausfällen. Andererseits wurde die Initiative um die fast identische Vernehmlassungsvorlage der Regierung zur Kita-Finanzierung vom Dezember 2015 ergänzt, worauf die Regierung ihre Vorlage zurückzog und der Wirtschaftskammer das Feld überliess. Die öffentliche Diskussion bei Gegnern und Befürwortern dreht sich fast nur um die Kita-Finanzierung. Immer emotionsgeladener werden unterschiedliche freiwillig oder notgedrungen gewählte Familienmodelle gegeneinander ausgespielt, womit der Sache am wenigsten gedient ist. Der LANV steht klar hinter diesem Teil der Initiative, obschon wir die Vernehmlassungsvorlage bevorzugt hätten. Das Hauptanliegen der Initianten hingegen gerät in der öffentlichen Diskussion immer mehr in den Hintergrund, da sich niemand persönlich benachteiligt fühlt. Der LANV tut sich mit der Verlagerung des Taggelds von der Taggeldversicherung zur FAK hingegen äusserst schwer. Ungerechtigkeiten gegenüber familienfreundlichen Unternehmen durch das jetzige System der Taggeldversicherung könnten unseres Erachtens mit solidarischen Prämienanteilen für Mutterschaft gelöst werden. Somit kann der Topf der FAK neben der Kita-Finanzierung für weitere echte Verbesserungen in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verwendet werden. Seit der gesetzlichen Verankerung von Elternurlaub im Jahr 2003 plädieren wir für bezahlten Elternurlaub aus Überschüssen der FAK, da sich viele Familien unbezahlten Elternurlaub nicht leisten können. Die damalige Regierung argumentierte wirtschaftshörig: „Bezahlter Elternurlaub stellt einen Lohnersatz dar. Die Familienzulagen stellen aber „systemimmanent“ keinen Lohnersatz dar. Sie dienen als teilweiser Ausgleich der Familienlasten, dem wirtschaftlichen Schutz der Familie. Den Elternurlaub über die Familienausgleichskasse finanzieren zu wollen, ist deshalb nach Ansicht der Regierung und der AHV-IV-FAK-Anstalten abzulehnen.“ Beim Initiativteil Mutterschaftsurlaub handelt es sich in genau gleicher Weise um einen Lohnersatz handelt. Weitere Argumente zur Bekämpfung von bezahltem Elternurlaub können in der Stellungnahme der Regierung an den Landtag vom 04.November 2003 (RA 2003 2791 P) nachgelesen werden. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Zeiten geändert haben. Darum ist auch die Initiative der Wirtschaftskammer trotz ihrem hohen Grad an Eigeninteresse positiv zu bewerten, zumal Wirtschaftskammer und Minister Pedrazzini ankündigten, weitere Schritte folgen zu lassen. Die Wirtschaftskammer versprach Verbesserungen bei der Teilzeitarbeit und zu unserer Freude setzte sich neben Minister Pedrazzini auch Erbprinz Alois in seiner Thronrede für die Inanspruchnahme von Elternurlaub ein. Wir werden alle beim Wort nehmen und nach der Abstimmung eine entsprechende Arbeitsgruppe einfordern. Triesen, 14.09.2016, Sigi Langenbahn, Präsident LANV