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GAV für die Temporär-Branche in Kraft
Reguläre Normalarbeitsverhältnisse werden zunehmend von atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie Temporärarbeit verdrängt, oft auf Kosten der sozialen Sicherheit. Mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Temporärbranche konnte diese Lücke im Frühjahr endlich geschlossen werden. Die Arbeitnehmenden sind neu branchenunabhängig vor Lohn- und Sozialdumping geschützt. Den Personaldienstleistern beschert der GAV flexiblere Rahmenbedingungen und fairen Wettbewerb.
Der GAV zwischen dem Verband Liechtensteiner Personaldienstleiser und dem LANV wurde durch die Regierung allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt er nicht nur für inländische Personalverleiher, die Inhaber einer Arbeitsverleihbewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz sind. Auch ausländische Verleiher, die Temporär-Arbeitskräfte in liechtensteinische Unternehmen entsenden, unterstehen den allgemeinverbindlichen Bestimmungen. In Gewerbe-Branchen mit allgemeinverbindlichen GAV wie im gesamten Bauhaupt- und Nebengewerbe gelten auch für Temporär-Arbeitnehmende nach wie vor die branchen- und berufsspezifische Bestimmungen punkto Mindestlohn, Arbeitszeit, Ferien und bezahlte Freitage. Der GAV für den Personalverleih kommt aber neu in jenen Branchen und Unternehmen zur Anwendung, die keinem oder keinem allgemeinverbindlichen GAV unterstehen. Dazu gehören insbesondere der Industriesektor sowie das heimische Hotellerie- und Gastronomiegewerbe. In naher Zukunft soll zudem ein Weiterbildungsfonds für die Arbeitnehmenden des Personalverleihs eingerichtet werden. Die Verhandlungen mit dem Schweizerischen Weiterbildungsfonds der Temporärbranche sind noch am laufen. Wir bedanken uns bei den Verantwortlichen des Verbandes Liechtensteiner Personaldienstleister für die nicht immer einfachen, aber immer fairen Verhandlungen.
Foto: Die Verhandlungsdelegation des neuen GAV für den Personalverleih: v.r.n.l: Mario Ferrigno, Tanja Pedolin, Martina Haas, Sigi Langenbahn