LANV

Mitglied werden!

  • Aktuelles
  • LANV
    • Über uns
    • Geschäftsstelle
    • Vorstand
    • Downloads
    • Publikationen bestellen
  • GAV
    • Was ist ein GAV?
    • GAV in Liechtenstein
  • Arbeit und Recht
    • Gesetzliche Grundlagen
    • Arbeitsvertrag
    • Qualifikationsvertrag für Asylsuchende
    • Mobbing
    • Sexuelle Belästigung
    • Gleichstellung
    • Arbeitnehmervertretung
    • Careforum
    • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • Mitglied werden
    • Mitgliedschaft - Ihre Vorteile
    • Grenzgänger:innen
    • Beitrittserklärung

Aktuelles

15.07.2016

GAV für die Temporär-Branche in Kraft

Nach mehreren Anläufen konnten der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband (LANV) und der Verband Liechtensteiner Personaldienstleister im Frühjahr einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Temporär-Branche abschliessen.

 

Reguläre Normalarbeitsverhältnisse werden zunehmend von atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie Temporärarbeit verdrängt, oft auf Kosten der sozialen Sicherheit. Mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Temporärbranche konnte diese Lücke im Frühjahr endlich geschlossen werden. Die Arbeitnehmenden sind neu branchenunabhängig vor Lohn- und Sozialdumping geschützt. Den Personaldienstleistern beschert der GAV flexiblere Rahmenbedingungen und fairen Wettbewerb. 

Der GAV zwischen dem Verband Liechtensteiner Personaldienstleiser und dem LANV wurde durch die Regierung allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt er nicht nur für inländische Personalverleiher, die Inhaber einer Arbeitsverleihbewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz sind. Auch ausländische Verleiher, die Temporär-Arbeitskräfte in liechtensteinische Unternehmen entsenden, unterstehen den allgemeinverbindlichen Bestimmungen. In Gewerbe-Branchen mit allgemeinverbindlichen GAV wie im gesamten Bauhaupt- und Nebengewerbe gelten auch für Temporär-Arbeitnehmende nach wie vor die branchen- und berufsspezifische Bestimmungen punkto Mindestlohn, Arbeitszeit, Ferien und bezahlte Freitage. Der GAV für den Personalverleih kommt aber neu in jenen Branchen und Unternehmen zur Anwendung, die keinem oder keinem allgemeinverbindlichen GAV unterstehen. Dazu gehören insbesondere der Industriesektor sowie das heimische Hotellerie- und Gastronomiegewerbe. In naher Zukunft soll zudem ein Weiterbildungsfonds für die Arbeitnehmenden des Personalverleihs eingerichtet werden. Die Verhandlungen mit dem Schweizerischen Weiterbildungsfonds der Temporärbranche sind noch am laufen. Wir bedanken uns bei den Verantwortlichen des Verbandes Liechtensteiner Personaldienstleister für die nicht immer einfachen, aber immer fairen Verhandlungen.

 

 

Link zum GAV 

 

Foto: Die Verhandlungsdelegation des neuen GAV für den Personalverleih: v.r.n.l: Mario Ferrigno, Tanja Pedolin, Martina Haas, Sigi Langenbahn

 

LANV
Liech­ten­stei­ni­scher
Arbeit­neh­me­rIn­nen­ver­band
Dorf­strasse 24
FL-9495 Triesen
+423 399 38 38
info(at)lanv.li

Öffnungs­zeiten

Mo 10 – 12 Uhr
Mi 10 – 12 Uhr
Fr 10 – 12 Uhr

facebook_1384005.png     tiktok_3116491.png     instagram_1384015 (2).png

  • Kontakt
  • Links
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.