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14.12.2021

Erfolg für europäische Gewerkschaften

Zu lange haben Plattformunternehmen riesige Gewinne gemacht, indem sie ihre grundlegendsten Verpflichtungen als Arbeitgeber auf Kosten der Arbeitnehmenden und verantwortungsbewussten Arbeitgeber ignoriert haben. Die freie Fahrt für Uber, Deliveroo etc. neigt sich jetzt aber dem Ende zu.
 

Seit Jahren setzt sich unsere europäische Dachorganisation, der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) dafür ein, Arbeitnehmende von Online-Plattformen, sogenannte "Gig-Worker" als "normale" Arbeitnehmende zu taxieren und sie so von ihrem Status als Scheinselbstständige zu befreien.

„Die nun von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie stellt sicher, dass Arbeitnehmende Zugang zu Rechten wie bezahltem Urlaubs- und Krankengeld haben, die für andere Arbeitnehmende seit langem Standard sind. Ein sicherer Vertrag mit garantierten Löhnen wird den Arbeitnehmenden weitaus mehr Freiheiten geben als die Scheinselbstständigkeit, die den Arbeitnehmenden keine Wahl lässt, ob sie zwischen den Jobs unbezahlt warten oder im Krankheitsfall weiterarbeiten“, sagt Ludovic Voet vom EGB

 

Ein erster Schritt

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Verbesserung der Rechte von Arbeitnehmenden bei Online-Plattformen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem noch viele folgen müssen. Besonders begrüssenswert ist der Vorstoss, FahrerInnen von Lieferdiensten anzustellen, was geregelte Arbeitszeiten, Pensions- und Urlaubsansprüche bedeuten würde sowie Möglichkeiten von gesamtarbeitsvertraglichen Lösungen bietet.

In ganz Europa hat die Pandemie mit ihren Lockdowns zu einem Anstieg der Lieferdienste geführt. Hand in Hand damit ist auch die Zunahme der Scheinselbstständigkeit gegangen. Viele Arbeitnehmende arbeiten als SubunternehmerInnen für ihre Auftraggeber, was oft massive Ausbeutung bedeutet. Nahezu rund um die Uhr ohne soziale Absicherung zu arbeiten ist in der Branche keine Seltenheit. Wie notwendig dieser Kampf gegen die Scheinselbständigkeit ist, das beweisen Gerichtsurteile in der Vergangenheit auch in der Schweiz. In vielen der geklagten Fälle lagen nach Ansicht der Gerichte Arbeitsverhältnisse vor, die Anstellungsverhältnissen entsprechen.

 

Noch nicht am Ziel Nicht nur weil mit massivem Lobbying der Wirtschaft gegen diesen Kommissionsvorschlag zu rechnen ist, muss der nun präsentierte Vorschlag nachgebessert werden. So muss beispielsweise die Beweislast, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt, beim Arbeitgeber liegen. Aktuell müssen die Arbeitnehmenden selbst nachweisen, dass sie keine Selbstständigen sind und stattdessen Aufträge des Arbeitgebers ausführen müssen. Genau dieser Missstand hat in der Vergangenheit zu vielen Klagen und damit zu massiver Rechtsunsicherheit geführt. Beschäftigte von Plattformen sind keine Arbeitnehmende zweiter Klasse. Ihnen stehen dieselben Rechte und Ansprüche zu. Es ist höchste Zeit, sämtliche Lücken zu schliessen und dem Missbrauch der Plattformen einen Riegel vorzuschieben. .