Aktuelles

Elternzeit auf der Zielgeraden
Als mögliche Finanzierungsquelle wurde auch die vom LANV vorgeschlagene Familienausgleichskasse ins Spiel gebracht. Durchsetzten konnten sich aber die Kräfte im Landtag, die den wirtschaftsfreundlichen Kurs der Regierung unterstützten. Der damalige Landtagsabgeordnete Alois Beck plädierte für die Minimalumsetzung gar mit den unsäglichen Worten «Eine gute Wirtschaftspolitik ist die beste Sozialpolitik».
Acht Jahre später galt es, die EU-Richtlinie zur Erhöhung des Elternurlaubs von drei auf vier Monate in nationales Recht umzusetzen. Aber auch die Richtlinie 2010/18 EU empfahl lediglich eine angemessene Bezahlung der Elternzeit. Im Vorfeld der Landtagsdebatte bekämpfte die Wirtschaftskammer zuerst sogar die verpflichtende Minimalumsetzung, bevor sie diese «bittere Pille schlucken» musste. Falls der Landtag jedoch über den Mindeststandard hinausgehe, werde sie das Referendum ergreifen, zeigte sich das Präsidium kämpferisch.
Der damalige Wirtschaftsminister Martin Meyer schlug wie erwartet die absolute Minimallösung vor. Auszug aus dem Landtagsprotokoll, Eingangsvotum des Abgeordneten Albert Frick: «Der Ermessensspielraum soll zur Gänze ausgeschöpft werden, um den Bedürfnissen der liechtensteinischen Unternehmungen Rechnung zu tragen. Damit folgt die Regierung im Wesentlichen der in der Vernehmlassung durch Arbeitgebervertretungen vorgebrachten Argumentation. Der Arbeitnehmerverband hätte insbesondere die Vergütung des Elternurlaubs begrüsst. Das wäre in Anbetracht der Tatsache, dass bisher in der Privatwirtschaft praktisch keine Anträge auf Elternurlaub gestellt wurden, wohl auch eine notwendige Voraussetzung, um dem Elternurlaub zum Durchbruch zu helfen.
Noch 2018 lehnten Vertreter der Wirtschaft die bezahlte wie unbezahlte Elternzeit ab. «Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei zwar auch der Wirtschaftskammer wichtig, aber es gebe dafür andere, verträglichere Lösungen» (VoBl 19.05.2018). Auch Gesellschaftsminister Pedrazzini gab der bezahlten Elternzeit nicht die geringste Chance.
Was sie nicht wussten, im Europäischen Gewerkschaftsbund EGB arbeiteten wir schon lange an bezahltem Vaterschaftsurlaub und bezahlter Elternzeit. Mit den europäischen Arbeitgeberverbänden UNICE und CEEP konnten wir uns letztlich auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub in der Höhe des Krankentaggelds sowie auf die Bezahlung von zwei der vier Monate Elternzeit in angemessenem Rahmen einigen. Aus dem Konsens der Europäischen Sozialpartner wurde die Richtlinie 2019/1158 EU, die Liechtenstein bis zum 2. August 2022 ins nationale Recht umsetzen muss. Damit sind wir noch nicht am Ziel, aber auch wenn die «Bezahlung in angemessenem Rahmen» erst definiert werden muss, sind wir überzeugt, dass die Elternzeit damit langsam aber stetig vom Papiertiger zum starken Instrument zur Vereinbarung von Beruf und Familie wird. Und was noch viel wichtiger ist: mit dieser Errungenschaft der Familienpolitik wird das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt gestellt.
Sigi Langenbahn, LANV-Präsident
Zum Bericht der Arbeitsgruppe Familienpolitik