Was ist ein GAV?

Ein Gesamt­ar­beits­vertag (GAV) garan­tiert gute Arbeits­be­din­gungen. Er schützt die Arbeit­neh­menden vor Willkür und stärkt ihre Rechte und ihre Posi­tion. Im GAV sind unter anderem der 13. Monats­lohn, Ferien, Feier­tage, Lohn, Arbeits­zeiten, Versi­che­rung und Vorsorge fest­ge­legt.

Der GAV wird von den Sozi­al­part­nern ausge­han­delt. Auf Arbeit­neh­mer­seite ist dies der LANV, auf Arbeit­ge­ber­seite sind dies die Wirt­schafts­kammer (WKL), die Indus­trie- und Handels­kammer (LIHK) sowie die BOS PS Anstalt.

Ein allge­mein­ver­bind­lich erklärter Gesamt­ar­beits­ver­trag gilt für die gesamte jewei­lige Branche. Nicht allge­mein­ver­bind­liche Gesamt­ar­beits­ver­träge gelten für die Unter­nehmen, welche unter­zeichnet haben.

Die Zentrale Pari­tä­ti­sche Kommiss­sion (ZPK) kontrol­liert, ob die Vorgaben der allge­mein­ver­bind­lich erklärten GAV einge­halten werden. Es werden die Arbeits­be­din­gungen vor Ort, die Arbeits­zeiten und die Mindest­löhne über­prüft.

Vorteile eines GAV

Der GAV gibt Minimalstandards vor. Alle, die dem GAV unterstehen, müssen sich daran halten. Dies führt zu Fairness, Stabilität und gleich langen Spiessen im Wettbewerb. Viele Regelungen im GAV sind besser als das Gesetz. Beispiele: 13. Monatslohn, kürzere Arbeitszeiten, mehr Ferien ab 50. Altersjahr, zusätzliche bezahlte Feiertage oder bezahlte Absenzen.

Inhalt eines GAV

  • Geltungsbereich, Anwendbarkeit
  • Schutz der Persönlichkeit, Chancengleichheit
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Berufliche Weiterbildung
  • Vereinbarkeit von Familie und Erwerb
  • Arbeitsfrieden, Konfliktbewältigung
  • Mitwirkung der Arbeitnehmenden und der Arbeitnehmervertretungen
  • Inhalt des Arbeitsvertrages
  • Kündigungsfristen, Kündigungsschutz
  • Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
  • Lohn, 13. Monatslohn, Spesen
  • Erwerbsausfall bei Krankheit und Unfall
  • Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
  • Arbeitszeit, Überstunden, Minusstunden, Überzeit
  • Sonntagsarbeit
  • Ruhezeit, Pausen
  • Ferienanspruch
  • Feiertage
  • Arbeitsfreie Tage
  • Elternurlaub
  • Durchsetzung des GAV
  • Vollzugskosten
  • Inkrafttreten und Dauer des GAV
  • Mindestlohnvereinbarung mit Lohnerhöhungen