Ein Gesamtarbeitsvertag (GAV) garantiert gute Arbeitsbedingungen. Er schützt die Arbeitnehmenden vor Willkür und stärkt ihre Rechte und ihre Position. Im GAV sind unter anderem der 13. Monatslohn, Ferien, Feiertage, Lohn, Arbeitszeiten, Versicherung und Vorsorge festgelegt.
Der GAV wird von den Sozialpartnern ausgehandelt. Auf Arbeitnehmerseite ist dies der LANV, auf Arbeitgeberseite sind dies die Wirtschaftskammer (WKL), die Industrie- und Handelskammer (LIHK) sowie die BOS PS Anstalt.
Ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag gilt für die gesamte jeweilige Branche. Nicht allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge gelten für die Unternehmen, welche unterzeichnet haben.
Die Zentrale Paritätische Kommisssion (ZPK) kontrolliert, ob die Vorgaben der allgemeinverbindlich erklärten GAV eingehalten werden. Es werden die Arbeitsbedingungen vor Ort, die Arbeitszeiten und die Mindestlöhne überprüft.