Das Gleichstellungsgesetz (GLG) regelt die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben. Es gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Alle Arbeitgebenden sind verpflichtet, das Gleichstellungsgesetz einzuhalten.
Der LANV spielte bei der Erarbeitung des Gleichstellungsgesetzes (GLG) eine aktive Rolle. Es ist uns ein Anliegen, dass das GLG in den Unternehmen umgesetzt wird. Wir bieten Unterstützung bei folgenden Themen:
- Diskriminierung am Arbeitsplatz (z. B. bei der Anstellung, Aufgabenzuteilung, Entlöhnung, Weiterbildung oder Kündigung)
- Sexuelle Belästigung