Gleichstellung, Lohngleichheit

Das Gleich­stel­lungs­ge­setz (GLG) regelt die Gleich­stel­lung von Frau und Mann im Erwerbs­leben. Es gilt für alle Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer. Alle Arbeit­ge­benden sind verpflichtet, das Gleich­stel­lungs­ge­setz einzu­halten.

Der LANV spielte bei der Erar­bei­tung des Gleich­stel­lungs­ge­setzes (GLG) eine aktive Rolle. Es ist uns ein Anliegen, dass das GLG in den Unter­nehmen umge­setzt wird. Wir bieten Unter­stüt­zung bei folgenden Themen:
  • Diskri­mi­nie­rung am Arbeits­platz (z. B. bei der Anstel­lung, Aufga­ben­zu­tei­lung, Entlöh­nung, Weiter­bil­dung oder Kündi­gung)
  • Sexu­elle Beläs­ti­gung

Lohngleichheitstag

Am 20.02.2023 fand der 7. Liech­ten­stei­ni­sche Lohn­gleich­heitstag statt. Hier erhalten Sie weitere Infor­ma­tionen.

Informationsstellen

Fach­be­reich für Chan­cen­gleich­heit des Amts für Soziale Dienste
Post­platz 2, 9494 Schaan, Tel. +423 236 72 72
Mehr
Ratgeber "STOPP! Keine sexu­elle Beläs­ti­gung am Arbeits­platz"

Infra, Infor­ma­tions- und Beratungs­stelle für Frauen
Land­strasse 92, 9494 Schaan, Tel. +423 232 08 80
www.​infra.​li