Es gibt 13 gesetzliche Feiertage: Neujahr, Heilige Drei Könige, Ostermontag, Tag der Arbeit, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt (Staatsfeiertag), Maria Geburt, Allerheiligen, Maria Empfängnis, Weihnachten Stefanstag.
Durchschnittlich fallen 10,4 gesetzliche Feiertage auf einen Wochentag.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass bei Stundenlöhnern ein Feiertagszuschlag von 4 % entrichtet wird, statt 3 % für 8 Feiertage.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen gibt es kirchliche Feiertage. Dies sind: Maria Lichtmess, Hl. Josef sowie Karfreitag, Heilig Abend und Silvester.
Abgesehen von
den gesetzlichen Feiertagen gibt es kirchliche Feiertage. Dies sind:
Maria Lichtmess, Hl. Josef sowie Karfreitag, Heilig Abend und
Silvester.