GAV in Liechtenstein

 

GAV im Gewerbe

Allgemeinverbindliche GAV:

Nicht allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge:

Die GAV und Mindest­löhne Bäcker+Konditoren sowie Gewerbliche Industrie sind nicht allgemeinverbindlich. Sie können beim LANV bezogen werden bzw. LANV-Mitglieder können diese über den Mitglieder-Login aufrufen. Für Nicht­mit­glieder sind die GAV und Mindest­lohn­ta­bellen kosten­pflichtig.
Zum Bestell­for­mular

GAV in der Industrie

Der Gesamt­ar­beits­ver­trag (GAV) Metall- und Nicht­me­tall-Indus­trie (LIHK) ist nicht allge­mein­ver­bind­lich. Der GAV und die Mindestlöhne können beim LANV bezogen werden bzw. LANV-Mitglieder können diese über den Mitglieder-Login aufrufen. Für Nicht­mit­glieder sind der GAV und die Mindest­löhne kosten­pflichtig.
Zum Bestell­for­mular

Infobox

Mindest­löhne 2022

Die neuen Lohn- und Proto­koll­ver­ein­ba­rungen sind ab 01.04.2022 gültig. Einen Über­blick über die Verhand­lungs­er­geb­nisse finden Sie hier. Bitte prüfen Sie Ihre Lohn­ab­rech­nungen und verglei­chen Sie diese mit unseren Verhand­lungs­er­geb­nissen.

 
Lohn­zu­schläge bei allge­mein­ver­bind­li­chen GAV (ave GAV)

Beim Monats­lohn sind die Feri­en­zu­schläge inte­griert. Beim Stun­den­lohn müssen diese aber separat auf den Grund­lohn aufge­rechnet und über­sicht­lich darge­stellt werden. In den meisten ave GAV kommen Mitar­bei­te­rInnen ab dem 50. Alters­jahr in den Genuss von mehr Feri­en­tagen, was auch einem höheren Feri­en­zu­schlag entspricht.

Die Feri­en­zu­schläge müssen neben den Feier­tags- und allfäl­ligen Schlecht­wet­ter­zu­schlägen (nur bei Baumeister/Pfläs­terer und Spengler gültig) separat auf den Grund­lohn aufge­rechnet und separat auf den Lohn­ab­rech­nungen (Über­sicht­lich­keit!) darge­stellt werden. Beispiel Baumeister- & Pfläs­te­r­er­ge­werbe:

Bis zum 20. Alters­jahr muss von Gesetzes wegen 25 Feri­en­tage/Jahr gewährt werden. Danach sind es 20 Feri­en­tage/Jahr (= 8,3 %, siehe Tabelle oben). Einige Bran­chen gewähren auch ab dem 50. Alters­jahr mehr Ferien, was einem höheren Feri­en­zu­schlag auf den Stun­den­lohn (Grund­lohn) nach GAV bzw. jewei­liger Lohn- und Proto­koll­ver­ein­ba­rung (LPV) entspricht:

Beispiel Lohn­ab­rech­nung

Mehr Infor­ma­tionen finden Sie auf der Home­page der ZPK SAVE.