Endlich werden in Liechtenstein, dank den europäischen Gewerkschaften, die bezahlte Elternzeit, der bezahlte Vaterschaftsurlaub sowie weitere Verbesserungen in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eingeführt. Die EU-Richtlinie muss in Liechtenstein bis spätestens August 2024 in die Gesetzgebung implementiert werden. In unserer Stellungnahme gehen wir detailliert auf die verschiedenen Punkte des Vernehmlassungsberichts der Regierung ein.
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Vaterschaftsurlaub
Der Spielraum nach unten ist beim bezahlten Vaterschaftsurlaub relativ klein. Die EU-Vorgabe lautet: für den zweiwöchigen Mindestzeitraum des Vaterschaftsurlaubs muss eine Bezahlung festgesetzt werden, die mindestens der Höhe des Krankengelds entspricht. Entsprechend schlägt die Regierung vor, den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub mit 80 Prozent des Lohnes zu vergüten. Die Bezahlung soll über die Krankentaggeldversicherung erfolgen.
Elternzeit
Anders die Situation bei der Elternzeit. Die Bezahlung des nicht übertragbaren Mindestzeitraums von zwei Monaten soll gemäss EU-Vorgabe in einer angemessenen Höhe festgesetzt werden. Es sollte berücksichtigt werden, dass Erstverdiener in einer Familie ihren Anspruch auf Elternurlaub nur dann geltend machen können, wenn dieser ausreichend vergütet wird, sodass ein angemessener Lebensstandard gewährleistet ist.
Landtagspräsident Albert Frick sagte dazu, dass «die Elternschaft für den Staat die wichtigste Grundlage für eine gute Zukunft ist. Liechtenstein könne nichts Besseres tun, als Eltern in ihrer Aufgabe so weit als möglich zu unterstützen. Davon werden wir letztlich alle profitieren, und wir sollten daher auch grosszügig sein.»
Doch die Regierung sieht als angemessene Vergütung, mit der ein angemessener Lebensstandard gewährleistet wird, 50 Prozent des Lohnes und maximal CHF 2'380.--. Immerhin soll die Bezahlung über die FAK erfolgen. Statt dass Väter den Elternurlaub, wie von der Richtlinie gefordert, vermehrt in Anspruch nehmen, soll einer Mehrheit unserer Familien ein Bezug der Elternzeit erneut verwehrt bleiben.
Forderung LANV
Der LANV fordert seit je eine vernünftige Umsetzung der Richtlinie. Zwei Monate sollen mit 80 Prozent des Lohnes bezahlt werden. Der Betrag soll auf den Medianlohn von derzeit CHF 6'852.--, gedeckelt werden. Wir fordern also keine illusorische Luxuslösung, sondern nur das, was die europäischen Sozialpartner vorgesehen haben. Bei einer unrealistischen 100 prozentigen Bezugsquote entstehen somit jährliche Kosten von maximal CHF 15 Mio. In anderen Ländern, die vor Jahren gute Lösungen für eine bezahlte Elternzeit eingeführt haben, liegt die Bezugsquote bei ca. 75 Prozent. Damit betragen die Kosten ca. CHF 11 Mio. Demgegenüber stehen jährliche Überschüsse der FAK im zweistelligen Millionenbereich. Diese reichen somit aus, um die Kosten der bezahlten Elternzeit vollumfänglich zu decken.
Selbst die riesigen FAK-Reserven von über CHF 200 Mio. werden mit unserer Lösung nicht geschmälert. Dafür wird den Familien eine echte Wahlmöglichkeit gegeben, die Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Und unser Wirtschaftsstandort profiliert sich bei den händeringend gesuchten Fachkräften mit familienfreundlichen Konditionen.
Sollten die FAK-Reserven wider Erwarten unter eine Jahresausgabe sinken, sollen die Abgaben für Arbeitgeber nicht erhöht werden oder die Defizitgarantie des Staates zum Tragen kommen. Stattdessen können in diesem unwahrscheinlichen Szenario die Arbeitnehmenden einen Solidaritätsbeitrag von 0.1 – 0.2 Lohnprozent, was 1 – 2 Tassen Kaffee entspricht, in die FAK leisten. Die Arbeitgeber sollen also nicht mehr in die FAK bezahlen, obwohl sie am Meisten von einem familienfreundlichen Wirtschaftsstandort profitieren.
Hier lesen Sie unsere Stellungnahme.
Bild@Stephanie Pratt/Pixabay