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ArbeitnehmerInnenverband
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Lohn

Habe ich Anspruch auf eine Gratifikation ("Grati")?
Sie haben Anspruch auf eine Gratifikation, wenn es im Einzelarbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag vereinbart ist oder wenn sie Ihnen bereits einige Male hintereinander ausbezahlt wurde (Betriebliche Übung, im Volksmund "Gewohnheitsrecht"). Die Gratifikation ist eine Sondervergütung. Sie wird in der Regel vom Geschäftsgang oder vom Einsatz der begünstigten Person abhängig gemacht. Im Unterschied zur Gratifikation handelt es sich beim 13. Monatslohn um einen festen Lohnbestandteil.

Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht bezahlt?
Suchen Sie in jedem Fall das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und fragen Sie nach dem Grund für die fehlende Lohnzahlung. Sollte trotz des Gesprächs der Lohn auf sich warten lassen, schreiben Sie einen eingeschriebenen Brief an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie ihm eine Frist von etwa 10 Tagen zur Auszahlung des noch offenen Lohnes setzen. Bleiben Ihre Bemühungen erfolglos, sind wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Lohnansprüche behilflich.