Wie lange dauert meine Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfristen sind in der Regel im schriftlichen Einzelarbeitsvertrag oder einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt. Gibt es keine vertraglichen Abmachungen, gilt das Gesetz (§ 1173a Art. 45c Abs. 1 ABGB). Nach Ablauf der Probezeit gelten – jeweils auf ein Monatsende – folgende Kündigungsfristen: im ersten Dienstjahr ein Monat, vom zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr zwei Monate und danach drei Monate. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten gleich lange Fristen.
Welche Kündigungsfrist ist in der Probezeit einzuhalten?
Falls vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, gilt während der Probezeit für beide Seiten eine Kündigungsfrist von sieben Tagen.
Wann muss ich das Kündigungsschreiben abschicken?
Ihr eingeschriebenes Kündigungsschreiben muss spätestens Ende Monat beim Arbeitgeber ankommen. Massgebend ist nicht der Poststempel, sondern der Empfang des Kündigungsschreibens. Verzögert sich die Ankunft des Briefes auch nur um ein paar Tage, läuft das Arbeitsverhältnis einen ganzen Monat länger.
Muss mir der Arbeitgeber für die Stellensuche frei geben?
Die Stellensuche findet in Ihrer Freizeit statt. Der Arbeitgeber muss Ihnen jedoch die Zeit zur Stellensuche gewähren.