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Ferien

Habe ich bezahlte Ferien, wenn ich im Stundenlohn arbeite?
Wenn Sie im Stundenlohn bezahlt werden, erhalten Sie 8.3 % Ferienzuschlag vom Bruttolohn. Die Ferienentschädigung sollte in ihrem Vertrag und auf Ihrer Lohnabrechnung ersichtlich sein.

Wie viel Ferienanspruch habe ich?

Arbeitnehmenden stehen pro Dienstjahr mindestens vier Wochen Ferien zu. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es fünf Wochen Ferien. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung haben Arbeitnehmende ab dem 50. Altersjahr keinen gesetzlichen Anspruch auf mehr Ferien. In einigen Gesamtarbeitverträgen sind jedoch mehr Ferientage ab 50 vorgesehen.

Kann ich Feiertage, die auf freie Tage fallen, nachholen?
Wenn Feiertage auf Ihre freien Tage fallen, haben Sie kein Anrecht, die Feiertage nachzuholen. Dies gilt bei Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung.
Bei Feiertagen geht es nicht um die Gewährung zusätzlicher freier Tage. Es geht vielmehr darum, dass die Angestellten die Möglichkeit haben sollen, die Feiertage zu begehen – zum Beispiel für den Besuch der Messe. Da Sie ohnehin an diesen Tagen frei hatten, konnten Sie dies ungehindert tun.
Fallen die Feiertage jedoch in die Ferien, werden sie nicht als Ferientage angerechnet.

Darf der Arbeitgeber meine Ferien kürzen, wenn ich krank war oder wenn ich einen Unfall hatte?
Nein. Es gilt das gleiche Prinzip wie oben. Wenn Sie an einem Feiertag wie zum Beispiel an Ostern krank waren, können Sie den Ostermontag nicht nachholen. Wenn Sie hingegen in den Ferien krank werden, können Sie die Krankheitstage als Ferientage nachholen. Dies allerdings nur, wenn Sie einen Arzt aufsuchen und wenn Sie dem Arbeitgeber ein ärztliches Zeugnis vorlegen.

Was ist ein Pflegeurlaub?

Arbeitnehmenden ist bei Krankheit oder Unfall von in Hausgemeinschaft lebenden Familienmitgliedern Pflegeurlaub von bis zu drei Tagen pro Pflegefall zu gewähren. Der Pflegeurlaub dient dazu, die Pflege oder Betreuung des kranken oder verunfallten Familienmitgliedes zu organisieren.
Beachten Sie, dass eine mehrmalige Inanspruchnahme der gesamten drei Tage des bezahlten Pflegeurlaubs, das Arbeitsverhältnis unnötig belasten könnte. Es ist also ratsam, diesen Pflegeurlaub nur im Notfall in Anspruch zu nehmen.

Wann kann ich Elternurlaub in Anspruch nehmen?
Bei der Geburt eines Kindes haben Sie Anspruch auf einen unbezahlten Elternurlaub von drei Monaten. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mehr als ein Jahr gedauert hat oder auf mehr als ein Jahr eingegangen wurde. Vereinbaren Sie den Elternurlaub frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber.