Das Gleichstellungsgesetz (GLG) regelt die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben. Es gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Alle Arbeitgebenden sind verpflichtet, das Gleichstellungsgesetz einzuhalten.
Der LANV spielte bei der Erarbeitung des Gleichstellungsgesetzes (GLG) eine aktive Rolle. Es ist uns ein Anliegen, dass das GLG in den Unternehmen umgesetzt wird. Wir bieten Unterstützung bei folgenden Themen.:
- Diskriminierung bam Arbeitsplatz (z.B. bei der Anstellung, Aufgabenzuteilung, Entlöhnung, Weiterbildung odr Kündigung)
- Sexuelle Belästigung
Fallbeispiele
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Diskriminierung beim Bewerbungsverfahren
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Beratungsstellen
Stabsstelle für Chancengleichheit
Äulestrasse 51, 9490 Vaduz, Tel. +423 236 60 60
www.scg.llv.li
Infra, Informations- und Kontaktstelle für Frauen
Landstrasse 92, 9494 Schaan, Tel. +423 232 08 80
www.infra.li