Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Ein Gesamtarbeitsvertag (GAV) regelt Arbeitsverhältnisse und enthält insbesondere Minimalbestimmungen der Arbeitsbedingungen. Damit schützt er die Arbeitnehmenden vor Willkür und stärkt ihre Rechte und ihre Position. Im GAV sind unter anderem der 13. Monatslohn, Ferien, Feiertage, Lohn, Arbeitszeiten, Versicherung und Vorsorge festgelegt.
Der GAV wird von den Sozialpartnern ausgehandelt. Auf Arbeitnehmerseite ist dies der LANV, auf Arbeitgeberseite sind dies die Wirtschaftskammer, die Industrie- und Handelskammer sowie die Liechtensteinische Bus Anstalt.
Ein allgemein verbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag ist für gesamte jeweilige Branche gültig. Nicht allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge gelten für die Unternehmen, die unterzeichnet haben.
Die Zentrale Paritätische Kommisssion (ZPK) hat die Aufgabe, den Vollzug und die Kontrolle der allgemein verbindlich erklärten GAV durchzuführen. Es werden die Arbeitsbedingungen vor Ort, Arbeitszeiten und Mindestlöhne überprüft. Dabei können auch Unterlagen eingefordert werden. Sofern eine Lohnbuchkontrolle erforderlich ist, wird mit der Durchführung ein unabhängiges Buchhaltungsbüro beauftragt.