Kontakt

LANV   Liechtensteinischer
ArbeitnehmerInnenverband
Dorfstrasse 24
9495 Triesen 
Telefon:
Fax: 
Email: 
+ 423 399 38 38
+ 423 399 38 39
info@lanv.li

Aktuelles

Businesstag 2012 Das
Wirtschaftsforum für Frauen im Rheintal
25% Ermässigung für LANV Mitglieder. Melde dich bei uns.

Ist die Depression weiblich? Vortrag 30. Mai 2012

Schon Mitglied?

Hier finden Sie Informationen.

 

Der Arbeitsvertrag

Vor Stellenantritt empfiehlt es sich, die wichtigsten Punkte in einem Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. In unserem Musterarbeitsvertrag finden Sie alle relevanten Bestandteile wie zum Beispiel:

  • Vertragsbeginn 
  • Funktion 
  • Arbeitszeit 
  • Lohn (13. Monatslohn oder Gratifikation) 
  • Lohnabzüge 
  • Ferien (Feiertage, Absenzen) 
  • Probezeit 
  • Kündigungsfrist
Sofern der Betrieb über ein Reglement verfügt und in Ihrem Arbeitsvertrag darauf verwiesen wird, wird es zum Vertragsbestandteil. Das Reglement sollte Ihnen der zukünftige Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitsvertrag aushändigen.

In vielen Branchen (Gewerbe, Industrie, öffentlicher Verkehr) existieren Gesamtarbeitsverträge (GAV). Ist der Arbeitgeber Mitglied in der Wirtschaftskammer Liechtenstein und/oder handelt es sich um einen allgemeinverbindlich erklärten GAV, ist er Teil Ihres Einzelarbeitsvertrages. Die darin enthaltenen Mindestbestimmungen dürfen nicht unterschritten werden.