Vor Stellenantritt empfiehlt es sich, die wichtigsten Punkte in einem Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. In unserem
Musterarbeitsvertrag finden Sie alle relevanten Bestandteile wie zum Beispiel:
- Vertragsbeginn
- Funktion
- Arbeitszeit
- Lohn (13. Monatslohn oder Gratifikation)
- Lohnabzüge
- Ferien (Feiertage, Absenzen)
- Probezeit
- Kündigungsfrist
Sofern der Betrieb über ein Reglement verfügt und in Ihrem Arbeitsvertrag darauf verwiesen wird, wird es zum Vertragsbestandteil. Das Reglement sollte Ihnen der zukünftige Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitsvertrag aushändigen.
In vielen Branchen (Gewerbe, Industrie, öffentlicher Verkehr) existieren Gesamtarbeitsverträge (GAV). Ist der Arbeitgeber Mitglied in der Wirtschaftskammer Liechtenstein und/oder handelt es sich um einen allgemeinverbindlich erklärten GAV, ist er Teil Ihres Einzelarbeitsvertrages. Die darin enthaltenen Mindestbestimmungen dürfen nicht unterschritten werden.