Die Arbeitnehmervertretung
Oft fällt es Arbeitnehmenden schwer, ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgebenden durchzusetzen. Durch die wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit ist ein Einzelner in der schwächeren Position.
Eine von der Belegschaft gewählte und vom Arbeitgebenden anerkannte Arbeitnehmervertretung (ANV) hat mehr Gewicht und kann so die Anliegen der Arbeitnehmenden besser vertreten.
Die Aufgaben der Arbeitnehmervertretung:
- Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Betriebes gegenüber der Geschäftsleitung
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Belegschaft und der Geschäftsleitung zum beidseitigem Nutzen
- Wahrung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Arbeitnehmervertretung fungiert als Sprachrohr der Arbeitnehmenden eines Betriebes.
Angebot des LANV
- Unterstützung bei der Gründung einer ANV
- Broschüre "Wegleitung zur Gründung einer Arbeitnehmervertretung"
- Beratung der ANV bei ihrer laufenden Tätigkeit
- Weiterbildungen für ANV
- Plattform zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch (ERFA-Gruppe)